Pfarrgemeinderat:

Was macht der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das vom Erzbischof anerkannte Laiengremium auf der Ebene der Pfarrei. Er wird von den wahlberechtigten Katholiken (Gemeindemitgliedern) direkt gewählt. Jede Pfarrei wählt ihren eigenen Pfarrgemeinderat.

Aufgabenbereiche des Pfarrgemeinderates

  • Organisation und Vernetzung des soziale Lebens und des sozialen Angebotes der Pfarrei
  • Steuerung der Gruppierungen und Angebote (z.B. alle Gruppierungen wie z.B. Kleinkinder, Jugend, Senioren usw.)
  • Regelmäßige Beleuchtung und Steuerung der Gruppierungen, Angebote und Aktivitäten der Pfarrei
  • Unterstützung des Pfarrers und der pastoralen Mitarbeiter bei der Seelsorge und der Planung der Gottesdienste und Sakramente
  • Der Pfarrgemeinderat ist Ansprechpartner bei Problemen oder Wünschen der Pfarreimitglieder.

Rechte des Pfarrgemeinderates

Der PGR besitzt Beschlussrecht in allen Fragen, die mit der Aufgabe zusammenhängen, „gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen“ (vgl. Satzung § 2 Abs. 3c).

Der PGR kann aber nicht über Finanzen, Immobilien und Personal entscheiden. Dafür ist die Kirchenverwaltung zuständig.

Wahl des Pfarrgemeinderates

Die Wahl findet alle vier Jahre statt, zuletzt im März 2022. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab 14 Jahre. Gewählt werden können alle Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.