Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist ein auf sechs Jahre (2025 – 2030) demokratisch gewähltes, ehrenamtliches Gremium aus der Gemeinde, das über alle finanziellen Belange, Immobilien und Personal der Pfarrei entscheidet.
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind u.a.:
- Finanzen (Jahresplanung, Haushalt, Anschaffungen, Budget für Gruppierungen, laufende Kosten…)
- Immobilien und Inventar (Verwaltung, Anschaffungen, Instandhaltung, Reparaturen, bauspezifische Dinge, Nutzungskonzepte, Vermietungen…)
- Personal der Kirchenstiftung St. Joachim
Ämter
In der Konstituierenden Sitzung am 15.01.2025 wurden folgende Ämter gewählt:
Kirchenpfleger: Ralph Spiekermann
Schriftführer: Andreas Reitberger
Sitzungen
Die Sitzungen der Kirchenverwaltung sind nicht öffentlich. Sie finden, je nach Notwendigkeit, etwa alle 6 bis 12 Wochen statt. Die Protokolle werden nicht veröffentlicht.
Anträge an die KV senden Sie bitte, möglichst bis eine Woche vor der Sitzung, an kv@stjoachim.de.
Nächste Sitzungstermine:
Mitglieder der Kirchenverwaltung
Vorsitzender der Kirchenverwaltung
Information:
Gemäß der aktuellen Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen (KiStiftO) ist der Pfarrer gesetztes Mitglied und Vorsitzender der Kirchenverwaltung.
Gewählte Mitglieder der Kirchenverwaltung
Beratendes Mitglied
Gemäß der aktuellen Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen (KiStiftO) ist die bzw. der 1. Vorsitzende des Pfarrgemeinderates als Gast mit Recht der Meinungsäußerung bei den Sitzungen der Kirchenverwaltung dabei, aber nicht Stimmberechtigt.