Wahl der Kirchenverwaltung am 24.11.2024
Die Kirchenverwaltung ist ein auf sechs Jahre (2018 – 2024) demokratisch gewähltes, ehrenamtliches Gremium aus der Gemeinde, das über alle finanziellen Belange, Immobilien und Personal der Pfarrei entscheidet.
Art der Wahl:
Die Wahl findet als klassische Urnenwahl statt. Sie haben aber vorab die Möglichkeit zur Briefwahl.
Möglichkeit der Briefwahl:
Ab sofort können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu schicken Sie uns bitte das folgende Formular, ausgefüllt und unterschrieben, bis spätestens Mittwoch, 20.11.2024 an unser Pfarrbüro (Aidenbachstr. 110). Die Briefwahlunterlagen müssen dann spätestens am Sonntag, 24.11.2024 um 12.00 Uhr im Briefkasten des Pfarrbüros eingegangen sein.
Antrag aus Dispens:
Sie wohnen nicht in inserem Pfarreigebiet, möchten aber trotzdem bei uns wählen?
Sie können einen Antrag stellen, dass das aktive Wahlrecht von Ihrer Hauptpfarrei auf Ihre Wahlpfarrei übertragen wird.
Wahlzeiten:
Das Wahllokal befindet sich in der Kirche (Turmkapelle) und hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Samstag, 23.11.2024 von 18.00 – 20.00 Uhr
Sonntag, 24.11.2024 von 09.00 – 11.30 Uhr
Der Antrag auf Briefwahl muss bis spätestens Mittwoch, 20.11.2024 im Pfarrbüro eingegangen sein. Die Briefwahl muss bis spätestens Sonntag, 24.11.2024 um 12.00 Uhr im Briefkasten des Pfarrbüros (Aidenbachstr. 110) eingegangen sein.
Kandidaten:
Wie Sie sicher mitbekommen haben, wurden die letzten Wochen Intensiv Personen gesucht, die sich zur Wahl stellen würden. Diese sind nun gefunden.
Folgende Personen stehen zur Wahl:
- Ralph Spiekermann
- Simone Moser
- Andreas Reitberger
- Ekkehard Müller
- Karoline Stiebler
- Max Gansneder
- Stefanie Pielmeier
- Petra Weilermann
- Rupert Späth
Bilder und genauere Infos folgen in den nächsten Tagen.
Die zur Wahl stehenden Personen werden am 10.11.2024, im Rahmen des Sonntagsgottesdienstes, persönlich vorgestellt.
Wir bedanken uns bei den Personen für ihr Engagement und ihre Bereitschaft.
Wer darf sich zur Wahl stellen?
Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer
- der römisch-katholischen Kirche angehört,
- im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz* begründet hat,
- kirchensteuerpflichtig ist und
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Von der Wählbarkeitsvoraussetzung kann das (Erz-)Bischöfliche Ordinariat auf Antrag des Kirchenverwaltungsvorstandes in begründetem Einzelfall eine Befreiung erteilen.
*Als Hauptwohnsitz gilt in der Regel der Ort, der als der räumliche Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Betreffenden angesehen werden kann (vgl. dazu § 7 BGB und § 8 AO).
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer
- der römisch-katholischen Kirche angehört,
- im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz* begründet und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Anzahl der zu wählenden Personen:
Sie können sechs Stimmen vergeben. Die sechs Personen mit den meisten stimmen bilden die neue Kirchenverwaltung, zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand.
Wahlausschuss:
Kontakt E-Mailadresse: wahlausschuss@stjoachim.de
Der Wahlausschuss besteht aus folgenden Personen:
Andreas Reitberger
Wahlausschuss-Vorsitzender
Mitglied der Kirchenverwaltung und des Pfarrgemeinderates
andi.reitberger@stjoachim.de
Mobil: 0173 3502246
Der Wahlausschuss setzt sich nach Wahlordnung aus folgenden Personen zusammen:
- der Pfarrer oder Inhaber einer selbständigen Seelsorgestelle,
- zwei Mitglieder, die die Kirchenverwaltung – nicht zwingend aus ihrer Mitte – wählt und
- zwei Mitglieder, die der Pfarrgemeinderat – nicht zwingend aus seiner Mitte – wählt