Pfarrgemeinderat:

Logo zur Pfarrgemeinderatswahl 2026

Am 01.03.2026 werden im Erzbistum München und Freising die Pfarrgemeinderäte neu gewählt.

Das „digitale Wahllokal“ war 2022 ein großer Erfolg und kann auch 2026 wieder angeboten werden. Alle Wahlberechtigten haben erneut die Möglichkeit, ihre Stimme online abzugeben (alternativ weiterhin auch Urnengang bzw. Briefwahl).

Derzeit bildet sich gerade der Wahlausschuss. Diesem gehören an:

  • der Pfarrer oder die vom Pfarrer nach § 4 Abs. 1) lit. b) der Satzung für Pfarrgemeinderäte beauftragte Person
  • zwei von der Kirchenverwaltung aus den eigenen Reihen zu wählende Mitglieder
  • zwei bis vier vom bisherigen Pfarrgemeinderat aus den eigenen Reihen zu wählende Mitglieder

Weitere Detail erfahren Sie demnächst hier auf unserer Homepage.

Sie haben Interesse an der Teilnahme am Pfarrgemeinderat? Oder sie möchten eine PErson dazu vorschlagen?
Dann füllen Sie einfach das folgende Formular aus. Alternativ finden Sie Vorschlagskarten zum Ausfüllen und eine Box in unserer Kirche.

    Folgende Felder sind optional, falls Sie eine andere Person vorschlagen möchten:

    Zeitplan:

    • bis spätestens 07.12.2025: Bildung des Wahlausschusses
    • bis spätestens 11.01.2026: Einreichung von Kandidat:innen Vorschläge möglich (hier über unsere Homepage oder über die Vorschlagskarten in der Kirche)
    • 18.01.2026: Schließung der endgültigen Liste der Kandidat:innen
    • bis 04.02.2026: Möglichkeit der Löschung aus dem Wählerverzeichnis der Wohnsitz-Pfarrei (für die Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Pfarrei)
    • bis 01.02.2026: Möglichkeit der Beantragung des aktiven Wahlrechts von Personen, die in der Pfarrei nicht ihren Hauptwohnsitz haben, und Aufnahme in das ergänzende Wählerverzeichnis.
    • bis 04.02.2026: Stichtag für die Streichung der Personen aus dem Wählerverzeichnis, die in einer anderen Pfarrei wählen
    • ab 06.02.2026: Zustellung der personalisierten Wahlbenachrichtigungen
    • bis 08.02.2026: Öffentliche Bekanntgabe (in den Gottesdiensten, auf der Homepage, im Gottesdienstanzeiger oder durch Aushang)
    • ab 09.02.2026: Ausgabe der Briefwahlunterlagen
    • 01.03.2026: Wahltag | Das Ergebnis wird noch am selben Abend veröffentlicht

    Wahlberechtigt sind alle Mit­glieder der Pfarrgemeinde, die am Wahltag (01.03.2026) das 14. Lebensjahr vollendet haben.

    In Ausnahmefällen kann wahlberechtigten Per­sonen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Pfarrgemeinde haben, auf Antrag ein Wahl­recht gewährt werden. Maßstab für eine Ände­rung des aktiven Wahlrechts ist die Teilnahme am Leben der Pfarrgemeinde. Die Entschei­dung darüber fällt der Wahlausschuss.

    Wählbar ist jeder Katholik / jede Katholikin, der/die in der Ausübung seiner/ihrer allgemeinen altersge­mäßen kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht behin­dert ist aufgrund kirchenrechtlicher Maßnahmen, das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrge­meinde seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.

    Gewählt werden können auch außerhalb der Pfarrgemeinde wohnende Katholiken/Katholikinnen, sofern sie am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Eine Kandi­datur und Mitgliedschaft in mehreren Pfarrgemein­deräten ist unzulässig, mit Ausnahme der Gemein­deräte in den Muttersprachigen Katholischen Ge­meinden und in anderen Personalgemeinden.

    Das Formular dazu finden Sie demnächst hier.

    In Ausnahmefällen kann wahlberechtigten Per­sonen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb der Pfarrgemeinde haben, auf Antrag ein Wahl­recht gewährt werden. Maßstab für eine Ände­rung des aktiven Wahlrechts ist die Teilnahme am Leben der Pfarrgemeinde. Die Entschei­dung darüber fällt der Wahlausschuss.

    Der Antrag muss bis spätestens 01.02.2026 bei uns im Pfarrbüro eingegangen sein!
    Das Formular dazu finden Sie demnächst hier.

    Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme bequem Online von Zuhause aus abgeben. Die Möglichkeit zur digitalen Stimmabgabe
    spart Ressourcen und Mühen.

    Alle Wahlberechtigten erhalten ab dem 06.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält u.a. einen Zugangscode, mit dem Sie Online Ihre Stimme abgeben können.

    Die Möglichkeit zur digitalen Stimmabgabe besteht innerhalb des festgelegten Abstimmungszeitraums. Diesen veröffentlichen wir demnächst hier.

    Trotz Online-Wahl haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl oder in klassischer Urnenwahl abzugeben.
    Die genauen Orte und Termine finden Sie demnächst hier.

    Trotz Online-Wahl haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl oder in klassischer Urnenwahl abzugeben. Wir empfehlen Ihnen aber wenn möglich die Online-Stimmabgabe.

    Ansprechpartner:

    Für Anfragen rund um die Wahl wenden Sie sich bitte an Andreas Reitberger, andi.reitberger@stjoachim.de.

    Andreas Reitberger

    Andreas Reitberger
    Tel.: 01733502246
    andi.reitberger@stjoachim.de