Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist ein auf sechs Jahre (2025 – 2030) demokratisch gewähltes, ehrenamtliches Gremium aus der Gemeinde, das über alle finanziellen Belange, Immobilien und Personal der Pfarrei entscheidet.
Aufgaben der Kirchenverwaltung
Die Aufgaben der Kirchenverwaltung sind u.a.:
- Finanzen (Jahresplanung, Haushalt, Anschaffungen, Budget für Gruppierungen, laufende Kosten…)
- Immobilien und Inventar (Verwaltung, Anschaffungen, Instandhaltung, Reparaturen, bauspezifische Dinge, Nutzungskonzepte, Vermietungen…)
- Personal der Kirchenstiftung St. Joachim
Ämter
In der Konstituierenden Sitzung am 15.01.2025 wurden folgende Ämter gewählt:
Kirchenpfleger: Ralph Spiekermann
Schriftführer: Andreas Reitberger
Kontakt
Anfragen und Anträge an die Kirchenverealtung senden Sie bitte an kv@stjoachim.de.
Sitzungen
Die Sitzungen der Kirchenverwaltung sind nicht öffentlich. Sie finden, je nach Notwendigkeit, etwa alle 6 bis 12 Wochen statt. Die Protokolle werden nicht veröffentlicht.
Anträge an die KV senden Sie bitte, möglichst bis eine Woche vor der Sitzung, an kv@stjoachim.de.
Nächste Sitzungstermine:
Mitglieder der Kirchenverwaltung
Vorsitzender der Kirchenverwaltung
Pfarrer Georg Lindl
Information:
Gemäß der aktuellen Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen (KiStiftO) ist der Pfarrer gesetztes Mitglied und Vorsitzender der Kirchenverwaltung.
Seit 01.02.2025 ist Pfarrvikar Pater Joseph Frimpong SVD neuer Seelsorger in unserem Pfarrverband und Nachfolger von Pfarrer Devis Don Wadin SVD. Er wird anfangs, gerade in Verwaltungsfragen, unterstützt von Pfarrer Georg Lindl (Pfarrer in Gauting), der auch zunächst offiziell Vorstand der Kirchenverwaltung ist. Nach der Einarbeitung wird Pfarrvikar Pater Joseph Frimpong SVD auch diese Aufgabe übernehmen.
Gewählte Mitglieder der Kirchenverwaltung
Beratendes Mitglied
Gemäß der aktuellen Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen (KiStiftO) ist die bzw. der 1. Vorsitzende des Pfarrgemeinderates als Gast mit Recht der Meinungsäußerung bei den Sitzungen der Kirchenverwaltung dabei, aber nicht Stimmberechtigt.