Wahl der Kirchenverwaltung am 24.11.2024

Die Kirchenverwaltung ist ein auf sechs Jahre (2018 – 2024) demokratisch gewähltes, ehrenamtliches Gremium aus der Gemeinde, das über alle finanziellen Belange, Immobilien und Personal der Pfarrei entscheidet.

Bekanntmachung über das Wahlergebnis:

Der Wahlausschuss hat folgendes Ergebnis der Wahl am 23. und 24.11.2024 festgestellt.

Wahlberechtigt waren 3.530 Personen.
Gewählt haben 100 Personen, davon sieben als Briefwahl. Ein Stimmzettel war ungültig.

Gewählt sind als Kirchenverwaltungsmitglieder:

Moser Simone, 76 Stimmen
Gansneder Max, 75 Stimmen
Spiekermann Ralph, 75 Stimmen
Weilermann Petra, 72 Stimmen
Pielmeier Stephanie, 70 Stimmen
Reitberger Andreas, 59 Stimmen

Gewählt sind als Ersatzleute:

Späth Rupert, 30 Stimmen
Stiebler Karoline, 30 Stimmen
Müller Ekkehard, 28 Stimmen

Wir danken allen Personen, die sich zur Wahl gestellt haben.

Allgemeine Informationen zur Wahl:

Die Wahl fand als klassische Urnenwahl statt. Es gab aber vorab die Möglichkeit zur Briefwahl.

Wahllokal:

Das Wahllokal war in unserer Kirche. Es war zu folgenden Zeiten geöffnet:
Samstag, 23.11.2024 von 18.00 – 20.00 Uhr
Sonntag, 24.11.2024 von 09.00 – 11.30 Uhr

Informationen zum Wahlauschuss:

Die Mitglieder des Wahlausschusses sind:

  • Devis Don Wadin SVD (Pfarrer)
  • Elmar Brand (Mitglied der aktuellen Kirchenverwaltung)
  • Simone Moser (Mitglied der aktuellen Kirchenverwaltung)
  • Andreas Reitberger (Mitglied der aktuellen Kirchenverwaltung und des Pfarrgemeinderates)
  • Anneliese Sedlmaier (Mitglied des aktuellen Pfarrgemeinderates)

Der Wahlausschuss wählte:

Vorsitzender: Andreas Reitberger
Stellv. Vorsitzender: Elmar Brand
Schriftführerin: Anneliese Sedlmaier

Folgende Personen standen zur Wahl:

Max Gansneder
Steuerberater

Max Gansneder

Simone Moser
Bankkauffrau

Simone Moser

Mitglied der aktuellen Kirchenverwaltung.

Ekkehard Müller
Industrietechnologe

Ekkehard Müller

Stephanie Pielmeier
Steuerfachwirtin

Stephanie Pielmeier

Andreas Reitberger
Augenoptikermeister

Andreas Reitberger

Schriftführer der aktuellen Kirchenverwaltung.
Wahlvorstand

Rupert Späth
IT-Architekt

Rupert Späth

Ralph Spiekermann
Ingenieur

Ralph Spiekermann

Kirchenpfleger der aktuellen Kirchenverwaltung.

Karoline Stiebler
Ergotherapeutin

Karoline Stiebler

Petra Weilermann
Industriekauffrau

Petra Weilermann

Wer darf sich zur Wahl stellen?

Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer

  1. der römisch-katholischen Kirche angehört,
  2. im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz* begründet hat,
  3. kirchensteuerpflichtig ist und
  4. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Von der Wählbarkeitsvoraussetzung kann das (Erz-)Bischöfliche Ordinariat auf Antrag des Kirchenverwaltungsvorstandes in begründetem Einzelfall eine Befreiung erteilen.

*Als Hauptwohnsitz gilt in der Regel der Ort, der als der räumliche Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Betreffenden angesehen werden kann (vgl. dazu § 7 BGB und § 8 AO).

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer

  1. der römisch-katholischen Kirche angehört,
  2. im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz* begründet und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Anzahl der zu wählenden Personen:

Sie können sechs Stimmen vergeben. Die sechs Personen mit den meisten stimmen bilden die neue Kirchenverwaltung, zusammen mit dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand.

Wahlausschuss:

Kontakt E-Mailadresse: wahlausschuss@stjoachim.de

Der Wahlausschuss besteht aus folgenden Personen:

Andreas Reitberger

Andreas Reitberger

Wahlausschuss-Vorsitzender
Mitglied der Kirchenverwaltung und des Pfarrgemeinderates

andi.reitberger@stjoachim.de
Mobil: 0173 3502246

Elmar Brand

Elmar Brand

Stellvertr. Wahlausschuss-Vorsitzender
Mitglied der Kirchenverwaltung

Simone Moser

Simone Moser

Mitglied der Kirchenverwaltung

Anneliese Sedlmaier

Schriftführerin
Mitglied des Pfarrgemeinderates

Pfarrer Devis Don Wadin SVD

Pfarrer Devis Don Wadin SVD

Pfarrer / Pfarradministrator
0176 52818207
DDonWadin@ebmuc.de

Der Wahlausschuss setzt sich nach Wahlordnung aus folgenden Personen zusammen:

  • der Pfarrer oder Inhaber einer selbständigen Seelsorgestelle,
  • zwei Mitglieder, die die Kirchenverwaltung – nicht zwingend aus ihrer Mitte – wählt und
  • zwei Mitglieder, die der Pfarrgemeinderat – nicht zwingend aus seiner Mitte – wählt